Aktualisiert, Rafz 15. Januar 2019
Herzlich Willkommen im Freibad Rafz-Wil.
Wir möchten, dass Sie sich in unserer Badeanlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, bitten wir Sie, nachfolgende Regeln
einzuhalten.
1. Zweck und Geltungsbereich
Geltungsbereich
Die Badeordnung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, Hygiene und Sicherheit. Sie ist für alle Gäste verbindlich.
Mit dem Kauf der Eintrittskarte anerkennt der Gast diese Bestimmungen.
2. Grundsätze
Die Freibadkommission, bestehend aus Mitgliedern der Gemeinden Rafz und Wil, betreibt das Freibad Hüslihof. Für den operativen Betrieb ist die Freibadkommission Rafz-Wil zuständig. Für die Aufsicht, den Unterhalt und den Betrieb ist die Badaufsicht zuständig. Diese ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Badeordnung zu überwachen und durchzusetzen.
3. Öffnungszeiten
Die tagesaktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie unserer Homepage www.freibad-rafz-wil.ch.
Die Badaufsicht behält sich das Recht vor, das Schwimmbad bei schlechter Witterung frühzeitig zu schliessen.
Das Betreten der Anlage ist nur während den Öffnungszeiten gestattet.
4. Allgemeine Bestimmungen
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Badegäste haben sich tolerant und rücksichtsvoll zu benehmen.
Kinder unter 8 Jahren haben nur in Begleitung von Erwachsenen Zutritt und müssen von Ihrer Begleitperson beaufsichtigt werden.
Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
Das Ballspiel ist im Nichtschwimmerbecken, im Bereich „Spiel + und Spass" sowie auf der Spielwiese gestattet.
Das Überspringen von Hecken und Abschrankungen sowie das Überklettern von Geländern und Zäunen ist nicht erlaubt.
Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
Um die Wasserbecken sind Trinkgefässe aus Glas sowie das Rauchen nicht erlaubt.
Begleitpersonen von Schulklassen und Gruppen sind für deren Sicherheit und ordentliches Verhalten verantwortlich.
Für den Verlust von Wertsachen, Geld und anderen Gegenständen haftet der Gast selber.
Das Fotografieren und Filmen ist nur in Absprache mit der Badaufsicht erlaubt.
Der Konsum von Drogen und das Rauchen von Shisha-Pfeifen ist verboten.
5. Besondere Vorschriften im Freibad
Becken allgemein
Das Duschen vor dem Baden ist obligatorisch.
Das Baden ist ausschliesslich mit ordentlicher Badekleidung gestattet.
Das Kaugummi kauen im Wasser ist nicht gestattet.
Seitliches Hineinspringen ist nur im Bereich „Spiel + Spass" erlaubt.
Kinder mit Schwimmhilfen (Flügeli, Ringe etc.) dürfen sich nur im Nichtschwimmerbereich aufhalten.
Im Schwimmerbereich dürfen sich nur Personen aufhalten, welche das Schwimmen beherrschen.
Das Hineinwerfen und Hineinstossen von Personen ist generell verboten.
Nichtschwimmerbecken
Kopfsprünge im Nichtschwimmerbereich sind nicht gestattet.
Auf der Edelstahl-Trennwand zwischen Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich zu stehen, zu
balancieren, zu gehen und hinein zu springen ist nicht erlaubt.
Strömungskanal
Hineinspringen in den Strömungskanal ist nicht gestattet.
Sprungbrett, Sprungturm und Sprungbecken
Es ist verboten mit Schwimmhilfen vom Sprungbrett oder Sprungturm zu springen.
Huckepackspringen ist verboten.
Nach dem Sprung ist das Becken unverzüglich zu verlassen.
Beim 3-Meter-Sprungturm ist die Leiter steil, daher wird empfohlen, dass kleine Kinder diese nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
Rutschbahn
Es sind die Rutschbahnregeln vor Ort zu beachten.
Wasserstauen und Ballspiele sind nicht erlaubt.
Es dürfen keine Spielgeräte (z.B. Pneu und Bretter) auf die Rutsche genommen werden.
Aufstehen und Laufen auf der Rutschbahn ist nicht gestattet.
Planschbecken
Alle Kinder tragen Badekleider und/oder Badewindeln.
Babys und Kleinkinder sind von einer erwachsenen Person zu beaufsichtigen.
6. Schlussbestimmungen und Haftung
Nichtbefolgung dieser Badeordnung wird durch Verwarnung, Wegweisung, Besuchsverbot (mit Entzug des Abonnements) oder durch strafrechtliche Verfolgung geahndet. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko. Die Gemeinden Rafz und Wil übernehmen bei Nichtbefolgung dieser Badeordnung keine Haftung. Die Badaufsicht ist befugt bei Nichteinhaltung dieser Badeordnung, die Person sofort aus dem Freibad wegzuweisen, gegebenenfalls mit Unterstützung der Polizei.
Für Beschädigungen oder Verunreinigungen haften die Fehlbaren, bei Minderjährigen die Inhaber der elterlichen Gewalt.
Aktualisiert, Rafz 15. Januar 2019