Ausgangslage
Die Schwimmbadkommission vom Freibad Rafz-Wil legt hiermit das gemäss «Art. 4 COVID-19-Verordnung besondere Lage» geforderte
Schutzkonzept für das Freibad Rafz-Wil vor. Die Massnahmen betreffen sowohl das Verhalten von Mitarbeitenden als auch von Besucherinnen und Besuchern.
Die wichtigsten Schutzmassnahmen sind:
1. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG.
2. Social-Distancing
3. Schutzmaskenpflicht im Garderobenbereich.
4. Zutrittsbeschränkung auf max. 750 Besuchende gleichzeitig.